Wie gerechnet wird
Schritt eins ist der Wärmebedarf des Hauses pro Jahr: Verbrauch, multipliziert mit Energieinhalt und Nutzungsgrad des Kessels. Bei Erdgas gehen die Kilowattstunden der Abrechnung mit dem Faktor 0,903 aus Anlage 2 der EBeV 2030 ein. Ein Liter Heizöl zählt nach derselben Anlage mit etwa 10 kWh.
Schritt zwei ist der Strombedarf der Wärmepumpe: der Wärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Diese Zahl ist eine Annahme und kein Messwert für Ihr Haus. Vorbelegt sind die Mittelwerte aus dem Feldtest des Fraunhofer ISE, 3,4 für Luft/Wasser und 4,3 für Erdwärme; verstellen lässt sie sich im Rahmen der dort gemessenen Spanne.
Welche Rolle der CO₂-Preis spielt
Für 2026 gibt § 10 Abs. 2 BEHG eine Spanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ vor. Der Rechner zeigt, welcher Anteil davon rechnerisch auf Ihren jetzigen Verbrauch entfällt. Ab 2027 nennt das Gesetz keinen Betrag mehr; der Preis soll sich dann an den Versteigerungen im europäischen Emissionshandel orientieren können (§ 10 Abs. 3 BEHG). Weil offen ist, wie hoch er ausfällt, schreiben wir keinen künftigen Preis fort.
Häufige Fragen
Wozu muss ich meine Preise eintragen?
Tarife für Strom, Gas und Öl gehen weit auseinander und wechseln häufig. Mit Ihrem tatsächlichen Arbeitspreis liegt die Schätzung näher an Ihrer echten Rechnung.
Wie erfahre ich den Nutzungsgrad meines Kessels?
Gemessen wird er selten. Eine Einschätzung für Ihr Gerät kann der Betrieb geben, der Ihre Heizung wartet. Wir setzen keinen Wert fest ein, weil er von Bauart, Alter und Einstellung des Kessels abhängt.
Zeigt das Ergebnis meine Ersparnis?
Nein, gegenübergestellt werden nur die Arbeitspreise. Grundpreise, Wartung, Anschaffung und Förderung fehlen in der Rechnung. Den tatsächlichen Strombedarf der Wärmepumpe bestimmen das Haus, die Heizkörper oder die Fußbodenheizung und die Einstellung.