So wird gerechnet
Für Wärmepumpe und Einbau im Einfamilienhaus setzt die KfW bis zu 28.000 Euro als förderfähig an, darauf entfallen 30 % Grundförderung. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass Sie das Haus selbst bewohnen und eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen, die noch funktioniert, oder eine Gas- oder Biomasseheizung mit mindestens 20 Jahren Alter. Beim Einkommensbonus kommt es auf das zu versteuernde Einkommen des Haushalts an: bis 30.000 Euro 40 %, bis 40.000 Euro 30 %, bis 50.000 Euro 10 %. Mit einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt steigt jede Grenze um 10.000 Euro. Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Stand 23.09.2026.
Angekündigte Änderungen ab 2027
Laut den aktuell veröffentlichten Regeln der KfW nimmt der Klimageschwindigkeitsbonus bei Anträgen ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab und fällt ab dem 01.08.2028 ganz weg. Ab dem 01.02.2027 verringern sich zudem die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro. Angekündigt ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus für das 1. Quartal 2027, der Wärmepumpen aus Fertigung außerhalb der EU benachteiligen könnte.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt stelle ich den Antrag?
Vor dem Beginn der Arbeiten, und zwar online im KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Einen Vertrag über Lieferung oder Einbau unterschreiben Sie davor nur, wenn er eine Bedingung enthält, die ihn an die Förderzusage knüpft.
Gilt die Rechnung auch für Mehrfamilienhäuser?
Nein, sie ist auf das Einfamilienhaus zugeschnitten. Für mehrere Wohneinheiten gelten bei der KfW andere Höchstbeträge, und jede Wohnung braucht einen eigenen Antrag.