Kachelofen und Kaminofen neben der Wärmepumpe: So passt beides zusammen
Inhalt
- Was ein Kachel- oder Kaminofen im Altbau leistet – und was nicht
- Warum die Wärmepumpe trotz Ofen die Grundlast übernehmen sollte
- Wie Ofen und Wärmepumpe bei der Regelung zusammenpassen
- Verbrennungsluft, Schornstein und dichte Gebäudehülle
- Was rechtlich zu prüfen ist
- Wann der Ofen bleibt und wann er zur Debatte steht
- Das können Sie selbst klären
Sie heizen ein älteres Haus in Franken, in dem ein Kachel- oder Kaminofen seit Jahren mitläuft, und überlegen, ob eine Wärmepumpe daneben überhaupt Sinn ergibt. Vielleicht fragen Sie sich auch, ob der Ofen die Wärmepumpe nicht überflüssig macht. Beide Fragen lassen sich beantworten, ohne dass der Ofen weichen muss.
Kernaussage: Ein Kachel- oder Kaminofen und eine Wärmepumpe schließen sich nicht aus. Der Ofen bleibt Zusatzheizung für einzelne Räume und kalte Abende, die Wärmepumpe übernimmt Grundlast und Warmwasser. Entscheidend ist, wie oft Sie den Ofen tatsächlich heizen und ob die Regelung der Wärmepumpe den Ofenraum richtig einordnet.
Was ein Kachel- oder Kaminofen im Altbau leistet – und was nicht
Ein Ofen gibt Wärme über Strahlung und über die erwärmte Oberfläche ab. Diese Wärme bleibt überwiegend im Aufstellraum und in direkt angrenzenden Räumen. Über ein Rohrnetz verteilt wird sie nicht, Warmwasser bereitet der Ofen in der Regel ebenfalls nicht.
In Bauernhäusern und Fachwerkhäusern sitzt der Ofen oft in der Stube oder im ehemaligen Wohnteil, während Schlafräume, Bad und Küche über die bisherige Öl- oder Gasheizung versorgt werden. Genau diese Aufteilung bleibt auch mit einer Wärmepumpe bestehen: Der Ofen wärmt einen Bereich, die Wärmepumpe versorgt das ganze Haus.
Eine Sonderform ist der wasserführende Ofen, also ein Kachelofen mit Heizeinsatz oder ein Kaminofen mit Wassertasche, der in den Heizkreis einspeist. Solche Anlagen brauchen einen Pufferspeicher, eine Rücklaufanhebung und eine Regelung, die mit der Wärmepumpe zusammenarbeitet. Das ist technisch machbar, verlangt aber eine saubere Planung der Hydraulik.
Warum die Wärmepumpe trotz Ofen die Grundlast übernehmen sollte
Ein Ofen heizt, solange jemand Holz nachlegt. Nachts, am Vormittag und in der Übergangszeit bleibt er kalt. Eine Wärmepumpe hält die Temperaturen dagegen gleichmäßig und bereitet das Warmwasser. Das ist der Grund, weshalb sie die Grundlast übernehmen sollte und nicht der Ofen.
Wichtig ist ein Punkt, der häufig falsch gemacht wird: Die Wärmepumpe darf nicht kleiner ausgelegt werden, nur weil ein Ofen vorhanden ist. Wer die Heizlast mit der Begründung reduziert, „der Ofen heizt ja mit“, bekommt an kalten Tagen kalte Räume, sobald der Ofen aus bleibt. Der Ofen senkt den Stromverbrauch, wenn Sie ohnehin regelmäßig Feuer machen – in die Heizlastberechnung gehört er nicht.
Wie Ofen und Wärmepumpe bei der Regelung zusammenpassen
Bei einem reinen Strahlungsofen gibt es keine Verbindung zur Heizung. Das Zusammenspiel entsteht indirekt über die Raumtemperatur: Wird es im Ofenraum warm, schließen die Heizkörperthermostate dort, und die Wärmepumpe liefert weniger Wärme in diesen Raum.
Problematisch wird es, wenn der Raumfühler der Wärmepumpe oder der als Referenzraum genutzte Raum genau der Ofenraum ist. Dann meldet das Haus „warm“, obwohl nur die Stube geheizt ist, und die übrigen Räume bleiben kühl. Prüfen Sie deshalb, welcher Raum als Führungsraum dient und ob er sich vom Ofenraum trennen lässt.
- Referenzraum der Wärmepumpe möglichst nicht der Raum mit dem Ofen.
- Heizkörper im Ofenraum mit normalen Thermostaten betreiben, nicht dauerhaft abgesperrt.
- Türen zwischen Ofenraum und Flur bewusst öffnen oder schließen – die Wärme verteilt sich sonst unkontrolliert.
- Bei wasserführendem Ofen: Puffer, Vorrangschaltung für Warmwasser und Anbindung an den Heizkreis gemeinsam planen lassen.
Verbrennungsluft, Schornstein und dichte Gebäudehülle
Ein raumluftabhängiger Ofen holt sich die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. In älteren Häusern mit undichten Fenstern war das unproblematisch. Nach Fenstertausch, Dachdämmung oder dem Abdichten von Fugen kann im Haus ein Unterdruck entstehen, der den Ofen schlechter zieht – besonders, wenn gleichzeitig eine Dunstabzugshaube läuft.
Abhilfe schafft eine Verbrennungsluftleitung von außen oder ein geprüfter Luftverbund. Der Bezirksschornsteinfeger beurteilt, ob der Aufstellraum ausreichend versorgt ist. Der Schornstein bleibt für den Ofen erforderlich, auch wenn die Wärmepumpe keinen mehr braucht. Kehr- und Messpflichten laufen unverändert weiter.
Was rechtlich zu prüfen ist
Für Holzfeuerstätten gilt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Sie setzt Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid und sieht für ältere Öfen Nachrüst- oder Austauschfristen vor. Welche davon Ihren Ofen betrifft, sagt Ihnen der Bezirksschornsteinfeger anhand des Baujahrs und der Messbescheinigungen.
Die frühere Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes, dass eine neu eingebaute Heizung 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt, ist seit Ende Juli 2026 weggefallen; das Gesetz heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Welche Anforderungen für Ihren Heizungstausch gelten, klären Sie mit dem Fachbetrieb; für den Ofen selbst bleibt die 1. BImSchV maßgeblich.
Zur Förderung: Das KfW-Programm 458 fördert den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden. Ein Kachel- oder Kaminofen, der nur den Aufstellraum heizt, ist nicht Gegenstand dieser Förderung; ob ein wasserführender Ofen als Biomasseheizung förderfähig ist, steht in den Technischen Mindestanforderungen zum Programm. Welche Boni und Höchstbeträge für Ihre Wärmepumpe gelten, entnehmen Sie dem Merkblatt zum Programm; die Bedingungen sollten Sie beim Antrag im aktuellen Wortlaut prüfen.
Wann der Ofen bleibt und wann er zur Debatte steht
Für den Ofen spricht: Er ist in gutem Zustand, trockenes Holz ist verfügbar oder fällt im eigenen Wald an, der Aufstellraum wird täglich genutzt, und das Feuer ist Teil der Wohnqualität. Dann bleibt er, und die Wärmepumpe übernimmt den Rest.
Zur Debatte steht er, wenn er alt ist und die Grenzwerte nur mit Mühe erreicht, wenn Sie Holz zukaufen müssen, wenn der Aufstellraum selten genutzt wird oder wenn die Rauchbelastung im Dorf zum Thema wird. Ob Ersetzen oder Behalten sinnvoller ist, ist eine eigene Entscheidung – sie hängt am Zustand des Geräts, nicht an der Wärmepumpe.
Das können Sie selbst klären
- Typenschild des Ofens fotografieren: Baujahr, Hersteller, Nennwärmeleistung, Bauart.
- Messbescheinigungen und Kehrbuch der letzten Jahre beim Bezirksschornsteinfeger anfordern.
- Holzverbrauch der letzten drei Jahre aus Rechnungen oder eigenen Aufzeichnungen zusammenzählen – in Raummeter, nicht in „Kisten“.
- Ehrlich notieren, an wie vielen Tagen pro Woche Sie tatsächlich heizen, und welche Räume dabei warm werden.
- Schornstein ansehen: Querschnitt, Zustand, ob eine Verbrennungsluftleitung nach außen möglich wäre.
- Platz für ein Außengerät und den Leitungsweg dorthin notieren – Hof, Garten, Nebenraum.
- Mit diesen Angaben den Eignungs-Check für Ihr Haus durchgehen.
Mit diesen Unterlagen lässt sich im Gespräch mit einem Fachbetrieb klären, ob und wie die Wärmepumpe am Ort Ihres Hauses eingebaut werden kann und wie der bestehende Ofen dabei sinnvoll eingebunden wird.
Stand: 18.10.2026
Quellen: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), Rechtsstand 18.10.2026; Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Fassung nach Änderung vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Merkblatt – Fassung beim Antrag prüfen.
Benjamin Marcel Farmer
Wärmepumpen Franken – Anfragen zum Heizungstausch für Häuser in Franken
Sie möchten wissen, ob eine Wärmepumpe für Ihr Haus infrage kommt?
Ein Ratgeber beschreibt den Regelfall. Ob es bei Ihrem Haus passt, hängt von Heizflächen, Vorlauftemperatur und Aufstellort ab – das lässt sich vorab einschätzen.
Bezahlte Vermittlung: Wir erhalten Geld, wenn über uns ein Auftrag an den Fachbetrieb für Planung und Einbau geht, mit dem wir zusammenarbeiten. Mehrere Betriebe stellen wir Ihnen nicht zur Auswahl.